Hau­sie­ren und Gesetz

Der Hau­sier­han­del, also das Umher­zie­hen und Feil­bie­ten diver­ser Waren und Dienst­leis­tun­gen an den Tür­schwel­len der sess­haf­ten Bevöl­ke­rung, war nicht nur eine der wich­tigs­ten Ein­nah­me­quel­len für jeni­sche Fami­lien – es war auch ein defi­nie­ren­der Bestand­teil ihrer Lebensart.

Sich die­ser Tat­sa­che durch­aus im Kla­ren, ver­such­ten staat­li­che Behör­den daher immer wie­der das „Hau­sier­we­sen“ und die damit ver­bun­de­nen Men­schen mit­tels Gesetze und Vor­schrif­ten zunächst zu regu­lie­ren und zu kon­trol­lie­ren, schluss­end­lich jedoch voll­ends abzuschaffen.

Die hier gezeigte Aus­wahl an Doku­men­ten deckt einen Zeit­raum von 1824 bis 1937 ab und soll einen Ein­druck davon ver­mit­teln, wie die Lebens­weise der Jeni­schen und ihre Form des Unter­halts­er­werbs von den gesetz­ge­ben­den Geis­tern jener Zeit gese­hen und behan­delt wurden.

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